Die Aufgabe

Anwaltskanzelleien, Banken, Versicherungen, Steuerbüros , Krankenhäuser etc.
produzieren durch Ihre Arbeit eine Vielzahl von zu archivierenden Unterlagen.

Unterlagen wie Schriftwechsel, Verträge, Urkunden, Krankenakten, Befunde, Röntgenbilder u.s.w. obliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung müssen z.B. in Deutschland 6 Jahre, Patientenakten in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahren aufbewahrt werden.

Ein Archiv kann der Begriff für einen mehr oder weniger gut zugänglichen umbauten Raum sein, an dem je nach Art des zu archivierenden Gutes und die daraus bedingte Lagerart ein oder gleich mehrere parallel existierende Ablage-Systeme anzutreffen sind.

Ein Archiv kann auch der Sammelbegriff für mehrere Räumlichkeiten in mehreren verschiedenen Gebäuden mit Archivgut von verschiedenen Firmen bedeuten.

Das Ablagesystem kann chaotisch über Jahre gewachsen sein oder einfach nur aus verschiedenen Varianten bestehen.

Allen Archivnutzern gemein ist das abgelegte Archivgut jederzeit möglichst Zeitnah wieder zu finden.

 

 

LogIn

» LogIn

Auskunft